Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lexpact-Korrekturassistentenvermittlung
Vispact GbR
Georg Friedrich Hensel
Wolfgang-Heinze-Str. 8
18437 Stralsund
Deutschland
Telefon: 0176-63831928
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Die oben genannte Gesellschaft (Im Folgenden auch als „Vermittler“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet) ist kein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, da die von ihr angebotenen Leistungen derzeit nicht gegen Entgelt erbracht werden damit nicht als Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit anzusehen sind.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Universitäten einerseits als auch die Bewerber und Interessenten, die eine Tätigkeit als Korrekturassistent aufnehmen wollen andererseits.
Als Universität bezeichnen wir zunächst alle staatlich anerkannten Universitäten. Daneben sind aber auch andere Bildungseinrichtungen, die rechtswissenschaftliche oder juristische Studien- oder Ausbildungsgänge anbieten sowie privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Auftraggeber oder Arbeitgeber, die im Rahmen ihres Tätigkeitsbereichs Bedarf an juristischen Korrekturassistenten benötigen, nicht von dem Angebot dieser Webseite ausgeschlossen. Insofern gelten die Bestimmungen für Universitäten hinsichtlich der sonstigen Auftraggeber entsprechend.
Korrekturassistent im Sinne dieses Vertrags ist, wer im Wege eines Dienstvertrags (insbesondere Arbeitsvertrags) oder Werkvertrags gegen Entgelt das Erbringen von Korrekturleistungen für juristische Klausuren, Hausarbeiten, Seminararbeiten oder ähnliche juristische Werke, die typischerweise in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung von Studenten oder Auszubildenden angefertigt werden und von dem zuständigen Lehr- und Prüfungspersonal üblicherweise mit Noten bewertet werden, verspricht. Die konkrete Ausgestaltung dieser Verträge ist für die von uns angebotene Leistung unerheblich.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen und mündlichen Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Vermittler und den Auftraggebern, sofern sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden.
Soweit Individualabreden getroffen werden, die von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die Individualabreden vor.
Unsere Aufgabe ist die Vermittlung zwischen Interessenten und Universitäten oder sonstigen Auftraggebern mit dem Zweck der Anbahnung und Aufnahme von Tätigkeiten als Korrekturassistenten.
Vertreter von Universitäten, Fakultäten oder Lehrstühlen, sowie andere potenzielle Arbeitgeber oder Auftraggeber können auf der korrespondierenden Seite Anfragen hinsichtlich der Vermittlung von Korrekturassistenten stellen. Dafür steht ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Anfrage konkretisieren können.
Wir bearbeiten diese Anfragen, melden uns bei Ihnen zurück und senden Ihnen die Kontaktdaten von Bewerbern zu, sofern es solche gibt und diese geeignet erscheinen. Gleichzeitig senden wir Ihre Kontaktdaten an die potenziellen Bewerber, um eine beiderseitige Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Bewerber und Interessierte können sich mit Namen und Email-Adresse bei uns registrieren. Wir nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf und teilen Ihnen mit, wie der Vermittlungsprozess abläuft und welche Unterlagen für die Vermittlung erforderlich sind (in der Regel das Examenszeugnis sowie eine Kopie des Ausweises).
Wir leiten Ihre Kontaktdaten an eine oder mehrere geeigneten Universitäten weiter. Gleichzeitig senden wir diesen Universitäten Ihre Kontaktdaten zu, um eine beiderseitige Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Die eigentlichen Vertragsverhandlungen sowie der Vertragsschluss zwischen Universität und Bewerber werden ausschließlich von und zwischen den Auftraggebern und künftigen Vertragsparteien geführt. Unsere Tätigkeit beschränkt sich auf die Information über den Bewerbungsprozess und die Kontaktvermittlung.
Die Leistungsverpflichtung der Bewerber, Universitäten und sonstiger Auftraggeber umfasst die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe der erforderlichen Informationen und Daten.
Vermittlungsverträge werden grundsätzlich in elektronischer Form geschlossen.
Der Vermittlungsvertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande. Die Bereitstellung des Formulars für die Angebote sowohl der Bewerber als auch der Universitäten ist lediglich die Aufforderung zum Antragstellen (invitatio ad offerendum) seitens des Vermittlers.
Mit dem Betätigen der Schaltfläche zum Übermitteln der Kontaktdaten und Absenden der Anfrage auf elektronischem Wege geben Sie ein Angebot zum Vertragsschluss ab.
Sollten Sie eine Eingangsbestätigung von uns erhalten, ist darin noch keine Annahme des Angebots zu sehen, sondern lediglich die Bestätigung, dass wir Ihr Angebot erhalten haben.
Die Annahme gegenüber Bewerbern erfolgt durch das Zusenden der Übersicht über das weitere Verfahren der Vermittlung unsererseits. Die Annahme gegenüber der Universität oder einem sonstigen Auftraggeber erfolgt mit der ausdrücklichen Erklärung, für die Universität oder den sonstigen Auftraggeber die Vermittlung geeigneter Bewerber zu übernehmen.
Die Parteien verpflichten sich, einander durch Überlassen von Informationen, Auskünften und Erfahrungen nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und dadurch einen reibungslosen und unkomplizierten Ablauf bei der Erfüllung der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen zu ermöglichen.
Sämtliche Informationen und Kontaktdaten, die Bewerber und Universitäten sowie sonstige Auftraggeber von uns jeweils erhalten, sind nur für ihn oder sie bestimmt und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermittlers weder an Dritte weitergegeben werden, noch für Zwecke verwendet werden, die nicht der Kontaktaufnahme zur Anbahnung eines Vertrags über Korrekturleistungen dienen. Bewerber und Universitäten oder sonstige Auftraggeber verpflichten sich insoweit, die erhaltenen Daten vertraulich zu behandeln.
Der Vermittler verpflichtet sich ebenso, die erhaltenen Daten lediglich für die Vermittlung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Speichern der Daten auf einem externen gesicherten Server gilt insofern nicht als Weitergabe der Daten, sondern stellt lediglich eine technische Notwendigkeit dar. Wir verpflichten uns, auf die Sicherheit und Vertraulichkeit Ihrer Daten gegenüber Eigentümern und Betreibern solcher Speichermedien zu achten und in diesem Sinne mit diesen Eigentümern und Betreibern Datenverarbeitungsverträge abzuschließen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten gewährleisten sollen.
Die Leistung der Vermittlung ist sowohl für Bewerber als auch für Universitäten und sonstige Auftraggeber kostenfrei. Lexpact ist derzeit ein nicht gewinnorientierter Service und insofern verzichten wir auf einen Lohnanspruch nach § 653 Abs. 1 BGB.
Wir behalten uns vor, Aufwendungen nach § 652 Abs. 2 BGB zu verlangen, sollte der Umfang unserer Leistung solche Maßnahmen erfassen, die über das durchschnittliche Maß des zur Vermittlung Erforderlichen hinausgehen. In diesem Fall werden wir stets die Einwilligung des Auftraggebers einholen, bevor wir solche Maßnahmen ergreifen, um bestmögliche Transparenz zu ermöglichen und den Auftraggeber vor Kosten zu bewahren, die im Vorfeld und bei Eingehen der Vertragsverpflichtungen nicht absehbar waren.
Wir behalten uns weiterhin vor, von dem Grundsatz der Unentgeltlichkeit in Zukunft abzuweichen und ein entgeltliches Vertragssystem zu implementieren. Ein Entgelt wird in diesem Fall selbstverständlich nicht rückwirkend für bestehende Verträge verlangt, sondern lediglich für neu geschlossene Verträge. Insofern widersprechen wir generell jeglicher Vertrauensbildung dahingehend, dass unsere Leistungen auch in Zukunft kostenfrei bleiben.
Der Vermittler prüft die vom Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen nicht auf Richtigkeit und übernimmt daher keine Haftung für fehlerhafte Daten und Informationen. Der Vermittler gibt die erhaltenen Daten und Informationen so weiter, wie er sie vom Auftraggeber erhalten hat.
Der Vermittler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, außer in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Ansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren nach drei Jahren, außer in den Fällen, in denen das Gesetz eine kürzere Verjährungsfrist vorsieht.
Beide Vertragsparteien können vom jeweils anderen Vertragspartner Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs in schriftlicher oder elektronischer Form beantragen. Der Empfänger eines solchen Änderungsantrags prüft dessen Inhalt dahingehend, ob diese Änderung durchführbar und zumutbar ist und erklärt unverzüglich – oder im Falle der Unzumutbarkeit einer unverzüglichen Erklärung nach angemessener Frist – die Zustimmung oder Ablehnung.
Wenn der Empfänger des Änderungsantrags nicht binnen zwei Wochen nach Eingang des Antrags geantwortet hat, gilt die Zustimmung zum Änderungsantrag als verweigert.
Ist der Auftraggeber Kaufman nach §§ 1 HGB, so ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Betreibers des Korrekturassistenz-Vermittlungsservices. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Greifswald, 26.09.2019