Nebenjob nach dem ersten juristischen Staatsexamen

Wer das Erste Juristische Examen abgeschlossen hat, steht zunächst vor der Entscheidung, ob er gleich mit dem Referendariat beginnen möchte, oder stattdessen eine Promotion oder einen LL.M. verbunden mit einem Auslandsaufenthalt anstrebt. Während es ohne weiteres möglich ist, lediglich mit dem Ersten Juristischen Examen ins Berufsleben zu starten, dürfte das im Allgemeinen noch eine Ausnahmeerscheinung darstellen. Auch ist es denkbar, parallel das Referendariat zu durchlaufen und zu promovieren, was jedoch nur hardcore workaholics zu empfehlen ist… und bei genauerer Betrachtung wohl nicht einmal solchen.

Der Verdienst während des Referendariats (sehr bezeichnend offiziell nur als Unterhaltsbeihilfe benannt) ist bekanntlich sehr dürftig, wenn man betrachtet, dass man bereits fünf Jahre studiert hat, um an diesen Punkt zu gelangen. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat jetzt als erstes wieder die Verbeamtung auf Widerruf für Referendare eingeführt, was zu einer leichten Steigerung der Beihilfe geführt hat. Im Vergleich zu dem Arbeitsvolumen von teilweise mehr als 40 Stunden pro Woche durch die Tätigkeit innerhalb der Stationen, Aktenvorträge, Lern-AGs etc. kann dies jedoch subjektiv als wenig empfunden werden. Dabei darf natürlich nicht vergessen werden, dass es sich bei dem Referendariat noch um eine Ausbildungsstation handelt.

An dieser Stelle soll aber nicht disktutiert werden, ob die Vergütung während des Referendariats angemessen ist. Das muss jeder angehende Jurist für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass man um das Referendariat nicht herumkommt, wenn man Volljurist werden möchte.

Aus diesem Grund bieten bereits viele juristische Arbeitgeber, wie Kanzleien oder größere Unternehmen, eine Tätigkeit in Form einer wissenschaftlichen Mitarbeit parallel zum Referendariat an. Je nach Bundesland und Arbeitsaufwand im Referendariat kann sich das lohnen. Zu Beachten ist dabei, dass eine solche Nebentätigkeit stets mit dem Dienstherren abgestimmt werden muss und zudem bundeslandabhängig bestimmte Obergrenzen für Nebeneinkommen gelten können.

Eine andere Möglichkeit, während des Referendariats oder auch während einer promotionsbegleitenden wissenschaftlichen Mitarbeit oder sonstigen Anstellung etwas nebenbei zu verdienen, ist die Tätigkeit als Korrekturassistent. Dazu näheres in diesem Artikel.