Was ist ein Korrekturassistent?

Korrekturassistenten sind im akademischen Bereich Angestellte oder Selbstständige, die Klausuren, Hausarbeiten oder sonstige Arbeiten bewerten und teilweise im Rahmen von Klausurbesprechungen oder ähnlichen Veranstaltungen auswerten.

Für die Tätigkeit als Korrekturassistent ist in der Regel erforderlich, dass das erste Juristische Examen erfolgreich abgeschlossen wurde. Je nach Arbeit- oder Auftraggeber ist dabei eine bestimmte Note erforderlich. Gewünscht wird häufig ein vollbefriedigender Abschluss.

Die Tätigkeit wird vertraglich zwischen der Universität, dem Lehrstuhl oder einer sonstigen Einrichtung und dem Korrekturassistenten vereinbart. Die Ausgestaltung dieses Vertrages kann dabei verschiedene Formen annehmen, als Dienst- oder Werkvertrag oder gemischter Vertrag. Dementsprechend kann der Korrekturassistent bei der Einrichtung angestellt sein oder selbstständig tätig werden.

Ferner wird von einigen Universitäten, Fakultäten oder Lehrstühlen verlangt, dass der Korrekturassistent vor Ort sein muss und gegebenenfalls auch Klausurbesprechungen (z.B. im Rahmen von Klausurenkursen) durchführen soll oder muss. Andere Einrichtungen hingegen erlauben auch, die Tätigkeit abseits der Einrichtung auszuüben. Gerade in bevölkerungsschwächeren Gebieten kann es sich für Universitäten beispielsweise anbieten, auf entfernt wohnende Klausurassistenten zurückzugreifen, wenn vor Ort nicht genug Interessenten vorhanden sind. Die Klausuren werden dann regelmäßig per Post versendet und eine Durchführung von Klausurbesprechungen ist in diesen Fällen meist nicht erforderlich.

Wenn ihr wissen wollt, wie man Korrekturassistent wird, schaut euch diesen Artikel an!